Von mir zum Thema eingereichte Öffentliche Petition (Deutscher Bundestag) vom 29.12.2005:
- Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
(Original)
Eingangsbestätigung
(Status: Wegen sachgleicher Petition "nicht öffentlich" ...)
(Abschluss)
Jeder Bundesbürger kann sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden.
(Siehe Grundgesetz Artikel 17 [Petitionsrecht].)
Es ist dabei nur ein
Online-Formular
auzufüllen oder aber schriftlich einzusenden.
Wird die Petition als "Öffentliche Petition" zugelassen,
dann wird diese im Internet veröffentlicht und es steht Jedem innerhalb einer Frist das Recht zur Mitzeichnung zu.
Je mehr Mitzeichner sich finden, desto mehr "Gewicht" bekommt das Anliegen.
Nach der Zeichnungsfrist beginnt die parlamentarische Prüfung.
Ab 50.000 Mitzeichner (in den ersten drei Wochen) ist ein öffentlicher Termin vor dem Petitionsausschuss
im Deutschen Bundestag sicher...
Jede eingereichte Petition zeigt das Interesse nach mehr Mitbestimmung und Demokratie!
Bei Annahme als "Öffentliche Petition" durch den Petitionsauschuss siehe auch:
DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionen: Übersicht über öffentliche Petitionen
Folgende Öffentliche Petition von Susanne Wiest zum Grundeinkommen
( Ende der Mitzeichnungsfrist: 17.02.2009; Anzahl der Mitzeichner: 52.973 ) ist "in der parlamentarischen Prüfung":
Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
das bedingungslose Grundeinkommen einzuführen.
Begründung:
Unser Finanz- und Steuersystem ist sehr unübersichtlich geworden.
Auch die Arbeitslosenquote scheint eine feste Größe geworden sein.
Um nun allen Bürgern ein würdevolles Leben zu gewährleisten,
erscheint mir die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens als guter Lösungsweg.
Ca. 1500€ für jeden Erwachsenen und 1000€ für jedes Kind.
Alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern einstellen
und als einzige(!) Steuer eine hohe Konsumsteuer einführen.
Eine deutliche Vereinfachung unseres komplizierten Finanzsystems erscheint mir zwingend erforderlich.
Auch ginge mit dieser Veränderung ein deutlicher Bürokratieabbau, und damit eine Verwaltungskostenreduzierung einher.