Daten, Fakten und Träume
Anzahl der Mitglieder in "etablierten" Parteien:
- Im Wahljahr 2005 gab es 61,87 Mio. Wahlberechtigte in Deutschland
- 2003 waren 1,73 Mio. Bürger Mitglieder in den größeren Parteien (SPD, CDU, CSU, PDS, FDP, Grüne)
-> 2,79% der Wahlberechtigten
- Für die 5%-Hürde sind ca. 2,5 Mio. Wählerstimmen (Wahlbeteiligung: 80%) zu erreichen,
was bei 35.000 Mitgliedern möglich erscheint...
Recht auf Grundeinkommen? (Grundgesetz / I. Die Grundrechte):
GG Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
GG Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er
nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der
Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.
GG Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu
wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt
werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Finanzierung durch Steuern zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen? (Grundgesetz / II. Der Bund und die Länder):
GG Art 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.